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Archiv für Kategorie Urteile zu Familien und Kinder
Gassi gehen ohne Leine
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Familien und Kinder am 6. März 2007
Wer mit seinem Vierbeiner in einer Grünanlage ohne Leine Gassi geht und dafür einen Bußgeldbescheid kassiert, sollte dagegen keine Rechtsbeschwerde einlegen, denn eine Geldbuße von 30 € ist nach Ansicht der Richter in Ordnung. Der Anleinzwang beschränkt sich in der Regel auf bebaute Ortsteile sowie öffentliche Anlagen, so dass hinreichend freie Flächen für eine artgerechte Hundehaltung verbleiben.
Scheidungskinder
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Familien und Kinder am 27. Februar 2007
An den Wochenende verbringen Scheidungskinder ihre Zeit meist abwechselnd bei den geschiedenen Elternteilen. Wenn beide sorgeberechtigt sind, müssen sie sich auch die Kosten für das Abholen und Zurückbringen ihres Kindes teilen. Insbe-sondere dann, wenn ein Elternteil in finanziellen Schwierigkei-ten ist. Das heißt: Auch wenn das Kind bei der Mutter lebt, muss sie es umschichtig zum Vater bringen und die Kosten für die Fahrt tragen.
Bürgen für den Ehemann
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Familien und Kinder am 27. Februar 2007
Eine vermögens- und einkommenslose Frau hatte 1992 für ihren Ehemann gebürgt. Zwischenzeitlich wurde ein Grundsatzurteil gefällt, wonach Bürgschaftsverträge mit mittellosen Angehörigen sittenwidrig und damit nichtig sind. Demzufolge kann sie von der Bank nicht herangezogen werden.
Wohnungsanspruch / arbeitslos
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Familien und Kinder am 15. Februar 2007
Arbeitslose haben nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund Anspruch eine Wohnung mit Bad. Sie dürften sich eine besser ausgestattete Wohnung suchen, wenn die Unterkunft bisher ohne Bad war, heißt es in einem Beschluß des Sozialgerichts Dortmund. Die Richter wiesen die Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung in Bochum mit einer einstweiligen Verfügung an, die Wohnkosten des Klägers zu übernehmen.
Zugewinn bei Geschiedene
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Familien und Kinder am 15. Februar 2007
Die Zugewinnausgleichsforderung einer Geschiedenen verjährt nach drei Jahren. Das gilt vor allem, wenn der Ex-Mann seiner Auskunftspflicht nachgekommen ist, der Prozess aber nicht innerhalb der Dreijahrespflicht weitergeführt wurde.
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