Archiv für Kategorie Urteile zu Medizin und Ärzten

Behandlung durch den Chefarzt

Chefärzte dürfen nur dann ihre Leistungen gegenüber einem Privatpatienten abrechnen, wenn sie die Behandlung selber durchführen. Führt ein Vertreter die Behandlung durch, ist die Abrechnung des Chefarzthonorars nur dann korrekt, wenn der Patient frühzeitig darüber informiert wurde und er eine Terminverschiebung abgelehnt hat.

Keine Kommentare

Absage einer Sprechstunde

Wird durch einen Patienten ein fest vereinbarter Arzttermin kurzfristig abgesagt, kann ein Arzt Anspruch auf Schadensersatz haben, sofern er nachweisen kann, dass er in dieser Zeit einen anderen Patienten hätte behandeln können.

Keine Kommentare

Absetzen von Kosten für eine Schönheitsoperation

Kosten für eine Schönheitsoperation können nicht als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Operation zur Heilung einer Krankheit dient und dies durch ein amtsärztliches Attest belegt wird.

Keine Kommentare

Indirekte Sterbehilfe

“Eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Arzneimittelgabe bei einem Schwerstkranken ist nicht unzulässig, auch wenn sie als Nebenfolge den Eintritt des Todes beschleunigen kann. Auch das Überlassen eines Betäubungsmttels an einen unheilbar Schwerstkranken ist keine “”leichtfertige Todesverursachung”".”

Keine Kommentare

grober Behandlungsfehler

Wer sich im Krankenhaus eine Staphylokokken-Infektion zuzieht, die nicht richtig behandelt wurde und aus diesem Grund einen Unterschenkel durch Amputation verliert, hat, wegen eines groben Behandlungsfehlers von Seiten der Mediziner Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Im konkreten Fall erhielt ein Mann, der sich mit dem Keim im Krankenhaus infiziert hatte, 2.300 € Schadenersatz und 40.000 € Schmerzensgeld, da -wie die Richter des OLG Koblenz urteilten- die Behandlung mit Antibiotika, die im Regelfall zehn bis vierzehn Tage dauern sollte, bereits schon nach wenigen Tagen abgebrochen wurde und dies einen groben Behandlungsfehler darstellt.

, , ,

Keine Kommentare