Archiv für Kategorie Urteile zu Reiese und Urlaub

Kein Anspruch auf Resturlaub

Ist ein Arbeitnehmer bis zum Ausscheiden aus der Firma (wegen einer Erwerbsminderungsrente) arbeitsunfähig krank, so hat er keinen Anspruch auf Abgeltung seines Resturlaubs.

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Reiseabbruch

Ein Mann hatte eine Versicherung für den Fall eines Reiseabbruches abgeschlossen. Am Urlaubsort verletzte er sich so schwer am Fuß, dass der Arzt dem Urlauber strengste Bettruhe verordnete. Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil der Mann am Urlaubsort blieb und die Reise nicht abge-brochen hatte. Doch die Richter urteilten anders. Da der Urlaub für den Verletzten wertlos geworden war, muss die Versicherung den Reisepreis ersetzen.

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Reklamation an der Rezeption

Ist die Reiseleitung am Urlaubsort nicht erreichbar, genügt es für spätere Ansprüche auf Reisepreisminderung, wenn Mängel an der Hotelrezeption angezeigt werden. Das Amtsgericht in Hamburg befand, dass es reicht, wenn Urlauber die Rezeption bitten, die Beschwerde weiterzuleiten. Weitergehende Bemühungen seien Urlaubern nicht zuzumuten.

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Minderung ohne Klimaanlage

Fällt die im Reiseprospekt ausgewiesene Klimaanlage am Urlaubsort aus, so rechtfertigt das eine Reisepreisminderung von 15 Prozent, wenn dadurch auch nachts Temperaturen von mehr als 30 Grad herrschen.

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