Archiv für Kategorie Urteile zu Reise und Urlaub

Auto an Tankstelle geklaut


Wer an der Tankstelle seine Rechnung bezahlt und den Zündschlüssel stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Wird das Auto gestohlen, muss die Versicherung unter Umständen den Schaden ersetzen. Im Fall hatte die Beifahrerin neben dem Wagen gewartet. Dies hatten die Diebe ausgenutzt. Damit hätte das Paar nicht rechnen müssen, so das Gericht.

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Autoschlüssel aus Werkstattbriefkasten geklaut


Wirft ein Autofahrer seine Wagenschlüssel abends in den Briefkasten der Werkstatt und gelingt es einem Dieb, diese und damit das Auto zu stehlen, muss die Versicherung dieses ersetzen. Begründung: Der Autobesitzer hat nicht grob fahrlässig gehandelt.

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Vorsicht vor Kartenbetrug


Egal ob zu Hause oder im Ausland-wenn ein Geldautomat die Maestro-/EC- oder Kreditkarte “schluckt”, gibt es nur eines: Karte sofort sperren lassen. Immer öfter manipulieren Betrüger Geldautomaten so, dass sie Karten nicht mehr herausrücken und diese danach missbraucht werden können. Hilfreich: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin gelten Karten, die im Automat stecken bleiben, als >>verloren<<. Das heißt: Nach der Verlustmeldung muss der Kunde nicht mehr haften. Wer allerdings nichts unternimmt, bleibt auf dem Schaden sitzen. Tipp: Speichern Sie die Nummer des Sperrdienstes in Ihrem Handy!

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Diebstahl des Handgepäck im Schlafwagen

Wird einem Fahrgast im Schlafwagen das Handgepäck gestohlen, haftet nicht die Schlafwagengesellschaft, sondern die Deutsche Bahn.

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