Archiv für Kategorie Urteile zu Schadensersatzfällen

Streupflicht der Gemeinde / Eisglätte

Verunglückt ein Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln bei Glätte an einer nicht gestreuten Haltestelle, kann er nur dann Schadensersatz und Schmerzensgeld erwarten, wenn sich der Unfall zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends ereignete. Nur in dieser Zeit muss die Gemeinde für eis- und schneefreie Haltestellen sorgen.

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Frisur verpfuscht

Ist die Frisur daneben gegangen, sollten Sie noch im Salon über Wiedergutmachung reden. Ist der Chef dazu nicht bereit, helfen Friseur-Innung oder Handwerkskammer. Scheitert auch hier ein Vermittlungsversuch, bleibt nur das Gericht. Beispiel: Eine Kundin bekam wegen einer verpfuschten Dauerwelle 1.500 € zugesprochen.

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Dachlawine

Wird ein parkendes Auto durch eine Dachlawine beschädigt, haftet der Hauseigentümer nur bedingt. Keinesfalls muss er selbst aufs Dach steigen und den Schnee entfernen.

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Brandstiftung eines 9-jährigen

Steckt ein 9-jähriger Junge eine mit Stroh gefüllte Scheune in Brand, indem er in der Nähe einen Strohhalm anzündet und fallen lässt, so müssen seine Eltern die Kosten für den Feuerwehreinsatz ersetzen. Vorausgesetzt, er besitzt die geistige Reife, um das Unrecht seiner Handlung zu erkennen. Das ist bei einem normal entwickelten Kind der Fall.

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Treppensturz

Wer zwei Jahre lang eine Treppe benutzt, die in einem bauordnungswidrigen Zustand ist, erhält im Falle eines Sturzes keinen Schadenersatz, da ihm der Zustand der Treppe lange bekannt war und der Unfall überwiegend als eigenverschuldet zu betrachten ist.

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