Archiv für Kategorie Urteile zu Schadensersatzfällen

Kranke Baumbestände

Kontrolliert die zuständige Behörde nicht regelmäßig die Bäume auf Krankheitsbefall und Standfestigkeit, so haftet die Gemeinde für entstandene Schäden.

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Unwetter

Fällt bei einem Sturm der Ast eines gesunden Baumes z.B. auf ein Auto, so haftet die Gemeinde nicht.

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Bäume pflegen

Grunstückseigentümer müssen ihre Bäume regelmäßig auf Krankheitsbefall und Standfestigkeit überprüfen, sonst machen sie sich Schadensersatzpflichtig.

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Schmerzensgeld bei heißem Kaffee

Überschüttet eine der Stewardessen aus Versehen einen Fluggast mit heißem Kaffee, muss die Fluggesellschaft Schmerzensgeld zahlen.

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