Archiv für Kategorie Urteile zu Versicherungen

Maderbiss

Treten durch einen Marderbiss Folgeschäden wie z.B. ein Motorschaden durch falsche Anzeige der Motortemperatur auf, so muss die Versicherung auch diese Schäden begleichen..

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Nutzungsausfall

Dauert die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall länger als im Gutachten vorhergesagt, kann der Geschädigte auch für einen unter Umständen erheblich längeren Zeitraum von der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfall verlangen, falls er keine andere Überbrückungsmöglichkeit hat.

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Wildunfall

Gerät ein Autofahrer auf glatter Fahrbahn trotz vorsichtiger Fahrweise durch die Kollision mit einem Wildschwein ins Schleudern und prallt an einen Baum, muss die Kaskoversicherung den Schaden übernehmen. Im konkreten Fall weigerte die sich mit der Begründung, es seien am Unfallort keine Wildspuren gefunden worden und der Autofahrer könnte die Tierhaarspuren selbst nachträglich am Fahrzeug angebracht haben. Die Richter des OLG Hamburg wiesen diese Gründe als reine Spekulation ab und befanden, dass von einem Wildunfall auszugehen sei und die Kaskoversicherung zahlen müsse.

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Minijobs

Freiwillig Krankenversicherte müssen auf ihr Einkommen aus Minijobs seit April 1999 keine Beiträge mehr entrichten und können sogar zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

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Winterreifen

Die deutsche Straßenverkehrsordnung schreibt Winterreifen nicht zwingend vor. Aber unter Umständen kann bei der Fahrt auf Sommerreifen in einem Schneegebiet der Versicherungsschutz entfallen, wenn man trotz Schneeketten ins Rutschen kommt, da es sich in solch einem Fall um grobe Fahrlässigkeit handelt.

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