Urteile: Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums an den Mieter übergeben werden.

Urteil: Frist zur Nebenkostenabrechnung

Hierzu passt auch das Urteil der Amtsgerichts Gelsenkirchen, das besagt, dass sofern über einen langen Zeitraum nur Vorauszahlungen geleistet wurden (hier über 20 Jahre) ohne das eine Abrechnung erstellt wurde, der Vermieter nicht plötzlich auf eine Nachzahlung  bestehen kann.

Urteil: Plötzliche Nebenkostenabrechnung

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