Höhe der Nebenkosten

Unterlässt es der Vermieter einer Immobilie den Mieter über die Tatsache zu informieren, dass die vorhandenen Fixkosten einer Immobilie höher als die Nebenkostenvorauszahlung des Mieters sind, braucht der Mieter eine Nachzahlung nicht zu zahlen.

Urteil: Höhe der Fixkosten

Kann der Vermieter die Nebenkosten nicht eindeutig belegen und legt stattdessen nur eine Schätzung vor, muss diese vom Mieter nicht akzeptiert werden.

Urteil: Nebenkosten nicht eindeutig belegbar

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