Urteile: Was gehört zu den Nebenkosten?

Kosten für den Hausmeister können auf die Nebenkosten umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag verinbart ist. Umlagefähig sind alle Lohn- und Lohnnebenkosten, also auch Lohnsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Sozialbeiträge, Urlaubsgeld usw.

Urteil: Hausmeister Nebenkosten

Für den Fall, dass ein Mieter die Aufgaben des Hausmeisters übernimmt, muss auch dieser anteilige Hausmeisterkosten zahlen.

Urteil: Hausmeister muss auch Hausmeisterkosten zahlen

Kosten für Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten sind keine Nebenkosten. Soweit ein Hausmeister derartige Arbeiten erledigt, dürfen die Kosten nicht als Nebenkosten abgerechnet werden.

Urteil: Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten des Hausmeisters sind keine Nebenkosten

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