Gerichtsurteile – Urteilsdatenbank
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Urteile: Was gehört zu den Nebenkosten?
Kosten für den Hausmeister können auf die Nebenkosten umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag verinbart ist. Umlagefähig sind alle Lohn- und Lohnnebenkosten, also auch Lohnsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Sozialbeiträge, Urlaubsgeld usw.
Urteil: Hausmeister Nebenkosten
Für den Fall, dass ein Mieter die Aufgaben des Hausmeisters übernimmt, muss auch dieser anteilige Hausmeisterkosten zahlen.
Urteil: Hausmeister muss auch Hausmeisterkosten zahlen
Kosten für Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten sind keine Nebenkosten. Soweit ein Hausmeister derartige Arbeiten erledigt, dürfen die Kosten nicht als Nebenkosten abgerechnet werden.
Urteil: Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten des Hausmeisters sind keine Nebenkosten
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