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Kündigung wegen privater Nutzung des Internets

Im konkreten Fall geht es um einen Arbeitnehmer, der eine Mitarbeitererklärung unterschrieben hat, die besagt, dass das Internet nur zu dienstlichen Zwecken benutzt werden darf. Die private Nutzung des Internets war ausdrücklich verboten.
Trotzdem hat er das Internet mehrfach privat unter anderem für Online-Banking genutzt.
Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus.

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