Beiträge getagged mit baum

Wildunfall

Gerät ein Autofahrer auf glatter Fahrbahn trotz vorsichtiger Fahrweise durch die Kollision mit einem Wildschwein ins Schleudern und prallt an einen Baum, muss die Kaskoversicherung den Schaden übernehmen. Im konkreten Fall weigerte die sich mit der Begründung, es seien am Unfallort keine Wildspuren gefunden worden und der Autofahrer könnte die Tierhaarspuren selbst nachträglich am Fahrzeug angebracht haben. Die Richter des OLG Hamburg wiesen diese Gründe als reine Spekulation ab und befanden, dass von einem Wildunfall auszugehen sei und die Kaskoversicherung zahlen müsse.

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Bremsen für Hasen

Wer mit 80 km/h auf einer Bundesstraße fährt, verliert den Schutz durch die Vollkasko nicht, wenn er für einen Hasen bremst, ins Schleudern gerät und gegen einen Baum prallt. Wer aber nur eine Teilkasko hat, bekommt keinen Cent, wenn er für einen Hasen oder ein anderes kleines Tier bremst.

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