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Verschweigen von Vorschäden bei Unfall

Wer seiner Versicherung einen Unfall meldet und dabei Vorschäden verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz,so das Landgericht Coburg (Az. 12 O 884/02).Werden Falschangaben aber umgehend berichtigt, bleibt der Schutz, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (Az. 1 U 85/02).

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