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Kündigung beim Lesen fremder E-Mails


Liest ein Systemadministrator E-Mails einer fremden Person ohne deren Einwilligung, so handelt es sich laut dem Landesarbeitsgericht München um einen Pflichtverstoß, der zur fristlosen Kündigung führt.

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Unverlangte E-Mail Werbung


Das Amtsgericht Köln entschied, dass eine einmalig und erstmalig klar als Werbemail erkenntliche Mail nicht direkt die Einschaltung eines Rechtsanwalts erfordert.Dem Empfänger ist zuzumuten, per Antwortmail Unterlassung zu fordern.

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E-Mail-Werbung


Der Versand einer werbenden E-Mail ist nur dann erlaubt, wenn der Empfänger vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann. Die zum Teil vertretene gegenteilige Ansicht, wonach Werbe-Mails nur zu beanstanden seien, wenn der Empfänger eine solche offenkundig abgelehnt habe, ist -wie unter anderemdas Landgericht Berlin klarstellt- abzulehnen. Das unverlangte Zusenden bereits einer einzigen werbenden E-Mail stellt daher einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Das Versenden von Werbe-E-Mails ist aufgrund der Gefahr der Nachahmung und Ausuferung dieser Werbeart und der damit verbundenen Wiederholungsgefahr wettbewerbsrechtlich zu missbilligen. Auch die dem Empfänger eingeräumte Möglichkeit, sich aus dem Verteiler für E-Mail-Werbung austragen zu lassen, bewirkt keinerlei Rechtfertigung für die Zusendung einer Werbe-E-Mail. Behauptet der Versender der werbenden E-Mail in Form eines Newsletters, der Empfänger habe sich für den Bezug eines Newsletters in einer Liste eingetragen, ist er für diesen Umstand darlegungs- und beweispflichtig.

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Vertragsabschluss über Internet-Shop

Bei Rechtsgeschäften über das Internet ist nicht selten unklar, ob und durch welche Erklärung ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ein wirksamer Kaufvertrag erfordert ein Angebot und dessen Annahme. Sendet ein Anbieter von Handys dem Besteller per E-Mail auf Wunsch eine Lieferauskunft zu, wonach die Ware vorrätig und innerhalb einer Woche lieferbar ist, liegt hierin nach Einschätzung des Landgerichts noch keine Annahme des Kaufangebots durch den Händler, sondern lediglich eine Bestätigung des Zugangs der vermeintlichen Bestellung.

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