Beiträge getagged mit eBay

Ersteigerung gestohlener Ware

Ersteigert man bei einer Auktion unwissentlich gestohlene Ware, ist dies nicht unbedingt als Helerei zu ahnden. Ist kein Vorsatz nachzuweisen und der Preis im Rahmen vergleichbarer eBay-Angebote, so kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es sich um gestohlene Ware handelt.

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Vergleichende Werbung

Ein Händler bot bei eBay unter anderem Broschen “im Cartier-Stil” an. Damit rief er den gleichnamigen französischenSchmuckhersteller auf den Plan, der ihm dies untersagen wollte. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt sah in derVerwendung des renommierten Markennamens einen Wettbewerbsverstoß.

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Internetauktionen bindet

Internetauktionen sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bindend. Denn eine Willenserklärung (§§ 145ff BGB) kann durch Mausklick abgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 ff BGB mit allen Rechten und Pflichten zustandekommt. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer zum einen verpflichtet ist, die Ware zu übergeben, der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Ansprüche können auch eingeklagt werden. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen Kaufvertrag handeln, da bei Ebay und anderen Online-Auktionen auch Dienstleistungen etc. versteigert werden und somit ein anderer Vertragstyp zustande kommt.

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