Beiträge getagged mit einbruch

Schnelle Meldung bei der Versicherung


Nach einem Einbruch muss die Versicherung umgehend informiert werden. Wenn dann trotz ausdrücklicher Aufforderung zur Eile die Stehlgutliste erst nach sieben Wochen eingereicht wird, macht sich der Versicherungsnehmer einer schweren Pflichtverletzung schuldig und verliert seinen Anspruch.

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Einbruch bei gekipptem Fenster


Verlässt man die Wohnung für zweieinhalb Stunden bei gekipptem Fenster, so liegt auch hier keine grobe Fahrlässigkeit vor und die Versicherung muss den entstandenen Schaden zahlen.

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