Beiträge getagged mit kindergeld

Kindergeld


Viele Eltern, deren über 18-jährige Kinder eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können wieder hoffen: Bislang durften die Sprösslinge von ihren Einkünften und Bezügen nur Werbungskosten abziehen, um die Grenze von 7.188 Euro (Eingangssteuersatz) pro Jahr zu unterschreiten. Lagen sie darüber, mussten die Eltern das gesamte Kindergeld zurückerstatten. Jetzt stellte das niedersächsische Finanzgericht klar: Kinder dürfen auch Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen abziehen. Tip: Legen Sie Einspruch gegen anderslautende Steuerbescheide ein. Die Fälle ruhen dann bis zu einem höchstricherlichen Urteil.

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Kindergeld: Entlastung des unterhaltspflichtigen Elternteils


Getrennt lebende Elternteile, die allein für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes aufkommen müssen, werden künftig stärker entlastet. Nach einem Urteil des BGH können sie das gesamte Kindergeld auf ihre Leistungen anrechnen lassen und damit den Unterhaltsanspruch mindern.Im konkreten Fall nahm die volljährige Tochter eine Ausbildung auf, wohnte aber weiterhin bei der Mutter. Diese konnte wegen des geringen Einkommens keinen Unterhalt leisten. Die Richter stellten klar, dass das Kindergeld nur den unterhaltspflichtigen Elternteil entlasten soll. Davon profitiert nun allein der Vater, denn anders als bei Minderjährigen stellen Unterbringung und Verpflegung erwachsener Kinder keine anrechenbare Unterhaltsleistung dar.

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