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Handel mit Bundesligakarten
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Handel und Verkauf, Urteile zu Reiese und Urlaub am 16. Oktober 2009
Ein Bundesligist kann einem Unternehmen den Handel mit Bundesligakarten nur verbieten, wenn der Händler die Karten direkt beim Bundesligisten bezogen hat und sich dort nicht als Wiederverkäufer zu erkennen gab.
Vorfahrtsregel auf Parkplätzen
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Auto und Verkehr am 29. August 2008
Die Rechts vor Links Vorfahrtsregelung der Straßenverkehrsordnung findet auf Parkplätzen nur eingeschränkt Anwendung. Auf Parkplätzen müssen Fahrer mit parkenden Fahrzeugen rechnen und besonders aufmerksam sein.
Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Internet und Providern am 23. März 2008
Der u. a. für das Namens- und Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fremden Domainnamen für sich zu registrieren.Der Kläger trägt den Familiennamen Grundke. Er hat sich dagegen gewandt, dass der Domainname “grundke.de” für den Beklagten registriert ist, und hat von diesem die Freigabe des Domainnamens verlangt. Der Beklagte heißt selbst nicht Grundke. Er ist aber von der Grundke Optik GmbH im April 1999 beauftragt worden, diesen Domainnamen registrieren zu lassen und für die Grundke Optik eine Homepage zu erstellen. Bei der DENIC e. G. ist als Inhaber der Domain der Beklagte registriert. Bis auf eine kurze Unterbrechung im Sommer 2001 erschien auf der Homepage “grundke.de” seitdem der Internetauftritt der Grundke Optik.Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil der Domainname letztlich von der Grundke Optik und damit von einem Namensträger genutzt wird. Dagegen hat das Berufungsgericht der Klage mit der Begründung stattgegeben, der Beklagte dürfe auch mit Zustimmung eines Namensträgers den Domainnamen nicht in eigenem Namen registrieren lassen. Die hiergegen eingelegte Revision hatte Erfolg.Der Bundesgerichtshof hat zunächst bestätigt, dass grundsätzlich schon die Registrierung eines fremden Namens als Domainname ein unbefugter Namensgebrauch ist, gegen den jeder Namensträger unter dem Aspekt der Namensanmaßung vorgehen kann. Das gilt jedoch nicht, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht unter Gleichnamigen geltenden Prioritätsprinzips, wonach eine Domain allein demjenigen zusteht, der sie zuerst für sich hat registrieren lassen, müssen die anderen Namensträger aber zuverlässig und einfach überprüfen können, ob eine derartige Auftragsreservierung vorlag. Das ist insbesondere der Fall, wenn unter dem Domainnamen die Homepage eines Namensträgers mit dessen Einverständnis erscheint. Es sind aber auch andere Möglichkeiten denkbar, wie die Auftragsregistrierung gegenüber anderen Namensträgern in prioritätsbegründender Weise dokumentiert werden kann.Im Streitfall lag bei Registrierung des Domainnamens ein Auftrag der Grundke Optik zur Erstellung ihrer Homepage vor. Diese Homepage wurde auch alsbald freigeschaltet, bevor der Kläger seine Ansprüche geltend gemacht hat. Damit steht der Grundke Optik gegenüber dem Kläger die Priorität für den Domainnamen grundke.de zu, auf die sich der Kläger aufgrund des ihm erteilten Auftrags berufen kann. Dabei ist nicht entscheidend, ob zwischen der Grundke Optik und dem Beklagten ausdrücklich vereinbart war, dass die Registrierung auf den Namen des Beklagten erfolgt. Für die Priorität der Registrierung des Domainnamens kommt es auf Einzelheiten des Auftragsverhältnisses nicht an, wenn es tatsächlich bestand und etwa durch Freischaltung einer Homepage des Namensträgers nach außen dokumentiert worden ist.Urteil vom 8. Februar 2007 – I ZR 59/04
Wechsle der Parteien mit kurzem Vertrag
Verfasst von Newswriter unter Urteile zum Wohnen und Mieten am 27. Mai 2007
Ein Mietvertragspartner kann durch dreiseitigen Vertrag zwischen ausscheidendem, eintretendem und verbleibendem Partner und – mit Zustimmung des verbleibenden Partners – durch zweiseitigen Vertrag zwischen ausscheidendem und eintretendem Partner ausgewechselt werden.
Mietvertrag mit einem Strohmann
Verfasst von Newswriter unter Urteile zum Wohnen und Mieten am 27. Mai 2007
Der Mietvertrag mit einem Strohmann, der die Konzession anstelle des Betreibers erlangen sollte, ist wirksam.
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