Beiträge getagged mit Richter

Wildunfall

Gerät ein Autofahrer auf glatter Fahrbahn trotz vorsichtiger Fahrweise durch die Kollision mit einem Wildschwein ins Schleudern und prallt an einen Baum, muss die Kaskoversicherung den Schaden übernehmen. Im konkreten Fall weigerte die sich mit der Begründung, es seien am Unfallort keine Wildspuren gefunden worden und der Autofahrer könnte die Tierhaarspuren selbst nachträglich am Fahrzeug angebracht haben. Die Richter des OLG Hamburg wiesen diese Gründe als reine Spekulation ab und befanden, dass von einem Wildunfall auszugehen sei und die Kaskoversicherung zahlen müsse.

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Unterhalt nach Scheidung

Bleiben die Kinder nach der Scheidung bei ihrer Mutter, hat diese das Recht, ihre Arbeitszeit zu verkürzen und von ihrem Ex-Mann mehr Unterhalt zu fordern, denn nach Ansicht der Richter brauchen Kinder intensive Betreuung.

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Kletterunfall

Klettert ein 11-jähriges Kind während eines Pauschalurlaubs abends um 21 Uhr auf einen Beleuchtungsmast der hoteleigenen Sportanlage und stürzt schwer, weil der Mast umknickt, kann nicht der Reiseveranstalter oder Hotelbetreiber dafür verantwortlich gemacht werden. Der Verunglückte hat kein Recht auf Schmerzensgeld, stellten die Richter des OLG Düsseldorf fest, denn der Mast sei zur Beleuchtung und nicht zum Klettern aufgestellt. Man habe nicht damit rechnen müssen, dass ein 11-jähriger sich um 21 Uhr unbeaufsichtigt auf den Sportanlagen aufhalte und der Hotelbetreiber sei nicht verpflichtet, am späten Abend noch besondere Schutzvorkehrungen für spielende Kinder zu treffen.

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Gassi gehen ohne Leine

Wer mit seinem Vierbeiner in einer Grünanlage ohne Leine Gassi geht und dafür einen Bußgeldbescheid kassiert, sollte dagegen keine Rechtsbeschwerde einlegen, denn eine Geldbuße von 30 € ist nach Ansicht der Richter in Ordnung. Der Anleinzwang beschränkt sich in der Regel auf bebaute Ortsteile sowie öffentliche Anlagen, so dass hinreichend freie Flächen für eine artgerechte Hundehaltung verbleiben.

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Reiseabbruch

Ein Mann hatte eine Versicherung für den Fall eines Reiseabbruches abgeschlossen. Am Urlaubsort verletzte er sich so schwer am Fuß, dass der Arzt dem Urlauber strengste Bettruhe verordnete. Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil der Mann am Urlaubsort blieb und die Reise nicht abge-brochen hatte. Doch die Richter urteilten anders. Da der Urlaub für den Verletzten wertlos geworden war, muss die Versicherung den Reisepreis ersetzen.

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