Beiträge getagged mit Richter

Keine Rückgabe von Grundstücken

Der Kauf von Grundstücken durch die DDR zum Bau des Grenzstreifens in den sechziger Jahren war nicht sittenwidrig. Diese Auffassung vertraten die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg. Deshalb bestehe auch kein Recht der Alteigentümer auf Rückgabe. Gegen diese Urteil ist Revision zulässig.

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Rasen im Ort

Ein Autofahrer raste 50 km/h zu schnell durch einen Ort. Um seinen Führerschein zurückzubekommen, sollte er ein Gutachten über seine Eignung als Fahrer bringen (“Idiotentest”). Dagegen wehrte er sich: Erst ab 18 Flensburg-Punkte dürfe ihm sein “Lappen” entzogen werden. Das sahen auch die Richter so: Ein befristetes Fahrverbot reiche aus.

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Handy am Steuer

Autofahrer, die während der Fahrt ihr Handy zur Hand nehmen, um die Uhrzeit vom Display abzulesen, müssen mit Bußgeld von mindestens 40 Euro rechnen. Das Argument, man dürfe ja auch auf eine Armbanduhr sehen, wiesen die Richter zurück. Anders als bei einer Freisprechanlage oder beim Blick auf eine Armbanduhr hat der Fahrer hier nicht beide Hände zum Fahren frei, wie vom Gesetzgeber gefordert.

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Kindergeld: Entlastung des unterhaltspflichtigen Elternteils

Getrennt lebende Elternteile, die allein für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes aufkommen müssen, werden künftig stärker entlastet. Nach einem Urteil des BGH können sie das gesamte Kindergeld auf ihre Leistungen anrechnen lassen und damit den Unterhaltsanspruch mindern.Im konkreten Fall nahm die volljährige Tochter eine Ausbildung auf, wohnte aber weiterhin bei der Mutter. Diese konnte wegen des geringen Einkommens keinen Unterhalt leisten. Die Richter stellten klar, dass das Kindergeld nur den unterhaltspflichtigen Elternteil entlasten soll. Davon profitiert nun allein der Vater, denn anders als bei Minderjährigen stellen Unterbringung und Verpflegung erwachsener Kinder keine anrechenbare Unterhaltsleistung dar.

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Spekulation auf Kredit

Eine Kreditgewährung zu reinen Spekulationszwecken ist auch dann nicht pflichtwidrig, wenn sie über das nach banküblichen Gepflogenheiten vertretbare Maß gewährt wird. Darüber hinaus dürfen Discount-Broker sogar objektiv unvernünftige Aufträge ausführen, wenn die Kunden durch schriftliche Standard-Unterlagen informiert sind, jedenfalls solange die Inanspruchnahme des Kredits kein unvernünftiges Ausmaß erreicht. Im konkreten Fall wurde einem Kunden ein Überziehungskredit von 1,3 Millionen DM gewährt, obwohl er seine finanziellen Verhältnisse mit einem Nettovermögen von rund 20.000 DM und sein Brutto-Jahreseinkommen mit rund 30.000 DM angab. Nach Beendigung des Geschäfts blieb dem Kunden ein Schuldenberg von rund 300.000 DM, die die Broker-Firma bei ihm einklagte. Die Richter des GHN gaben der Firma Recht.

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