Gerichtsurteile – Urteilsdatenbank
- Checkliste Nebenkostenabrechnung
- Höhe der Nebenkosten
- Sonderfälle bei der Nebenkostenabrechnung
- Urteile: Einspruchsfrist für den Mieter
- Urteile: Fristen bei der Nebenkostenabrechnung
- Urteile: Grundlagen für Nebenkostenumlage
- Urteile: Was gehört zu den Nebenkosten?
- Was sind Betriebskosten/ Nebenkosten?
- Was sind keine Betriebskosten?
- Welche Kosten dürfen als Nebenkosten umgelegt werden?
- Impressum
- Partner
- Suchergebnis
Beiträge getagged mit versicherung
Verschweigen von Vorschäden bei Unfall
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Versicherungen am 6. März 2007
Wer seiner Versicherung einen Unfall meldet und dabei Vorschäden verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz,so das Landgericht Coburg (Az. 12 O 884/02).Werden Falschangaben aber umgehend berichtigt, bleibt der Schutz, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (Az. 1 U 85/02).
Schnelle Meldung bei der Versicherung
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Versicherungen am 11. Februar 2007
Nach einem Einbruch muss die Versicherung umgehend informiert werden. Wenn dann trotz ausdrücklicher Aufforderung zur Eile die Stehlgutliste erst nach sieben Wochen eingereicht wird, macht sich der Versicherungsnehmer einer schweren Pflichtverletzung schuldig und verliert seinen Anspruch.
Weibliche Reize
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Versicherungen am 11. Februar 2007
Die Versicherung ist verpflichtet Schadensersatz zu leisten, wenn der Freund seiner Freundin eben nur den Kaffee ans Bett bringen will und dann ihren Reizen erliegt und es somit durch eine brennenden Kerze in einem anderen Zimmer zu einem Brand kommt.
Betrugsverdacht der Versicherung
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Versicherungen am 11. Februar 2007
Wenn die Versicherung wegen Betrugsverdachtes einen Schaden nicht begleichen will, obwohl alle Anzeichen für einen Einbruch sprechen, so muss sie ihren Verdacht zweifelsfrei beweisen oder leisten.
Wiederholter Einbruch
Verfasst von Newswriter unter Urteile zu Versicherungen am 11. Februar 2007
Hat die Tür bereits aus einem vorhergehenden Einbruch ein Bohrloch und es kommt erneut zu einem Einbruch ist die Versicherung von der Leistung frei, denn das Nichtbeseitigen ist grob fahrlässig.
Letzte Kommentare