Hat sich ein Student Ausbildungsförderung vom Staat (BAföG) erschlichen, indem er sein Erspartes regelmäßig vor der Antragstellung auf das Konto seiner Schwester umbuchte, so muss er wegen Betrugs eine Freiheitsstrafe und Geldbuße akzeptieren.
Gericht: AG Paderborn
Aktenzeichen: Az. 23a Ds 94/04
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