Ein bedürftiger Schüler, dessen Familie von Sozialhilfe lebt, hat Anspruch auf einen Computer vom Sozialamt.Denn: Schüler dürfen nicht gegenüber Mitschülern benachteiligt werden, weil ihre Eltern kein Geld für Lernmittel haben.
Gericht: OVG Lüneburg
Aktenzeichen: Az. 4 LB 279/02
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