Autofahrer, die während der Fahrt ihr Handy zur Hand nehmen, um die Uhrzeit vom Display abzulesen, müssen mit Bußgeld von mindestens 40 Euro rechnen. Das Argument, man dürfe ja auch auf eine Armbanduhr sehen, wiesen die Richter zurück. Anders als bei einer Freisprechanlage oder beim Blick auf eine Armbanduhr hat der Fahrer hier nicht beide Hände zum Fahren frei, wie vom Gesetzgeber gefordert.
Gericht: OLG Hamm
Aktenzeichen: Az. 2 Ss Owi 177/05
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