Der Bundesfinanzhof entschied in einem aktuellen Urteil, dass einem Ehepaar den alten Fahrtkostenfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, da die Richter erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Kürzung der Pendlerpauschale haben.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI B 42/07
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