Befristeter Arbeitsvertrag bei Elternzeit


Wird ein Arbeitnehmer für die Dauer der Elternzeit befristet eingestellt, hat der Arbeitnehmer auch dann keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn die Stelle nach Ablauf der Befristung neu ausgeschrieben wird.

Gericht: LAG Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen: Az 9 Sa 120/07

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