Entlassen von arbeitsschwachen Mitarbeitern


Arbeitsschwache Mitarbeiter dürfen entlassen werden, wenn ihnen ein Verstoß gegen die Arbeitspflicht nachgewiesen werden kann.

Anzeichen dafür sind längerfristige deutliche Unterschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote.

Gericht: Bundesarbeitsgericht

Aktenzeichen: R536/06

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