Kündigung nur schriftlich


Eine während einer emotionalen Auseinandersetzung mit dem Chef ausgesprochenen mündlichen Kündigung ist nicht rechtswirksam. Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung nicht anschließend schriftlich formuliert, behält er seinen Arbeitsplatz.

Gericht: Bundesarbeitsgericht

Aktenzeichen: Az. 2 AZR 659/03

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