Nutzt ein Arbeitnehmer trotz vorheriger Abmahnung einen Raucheraum ohne angeordnete Zeiterfassung, kann dies eine fristlose Kündigung
rechtfertigen.
Im konkreten Fall suchte ein Arbeitnehmer den Raucherraum der Firma 3 Tagein Folge ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung auf und nutzte auch nicht die Möglichkeit der Korrekturbuchung zu den Rauchzeiten. Und das obwohl Sie wegen des gleiche Verhaltens bereits abgemahnt war. Daraufhin folgte die fristlose Kündigung. Wie das Arbeitsgericht feststellte – zu Recht.
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#1 von Jeff am 14. Dezember 2009 - 16:13
Was hat der Arbeitnehmer wohl gedacht nachdem er abgemahnt worden ist uns weiter ohne auszustechen geraucht hat?
Nachzuvollziehen ist soetwas auf jeden Fall nicht.
Peinlich wird es aber, wenn man dann auch noch gegen den Rausschmissklagt.
#2 von Achim am 30. März 2010 - 08:18
Wie blöd muss man sein, wenn man schon mehrfach auf das Austechen angesprochen worden ist?