Wer mit 1,6 Promille fährt und seinen Führerschein verliert, muss durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachweisen, dass er zum Führen eines Kfz geeignet ist. Das Gutachten eines freien Verkehrspsychologen reicht dafür nicht als Nachweis. Gültig ist nur das Urteil einer amtlich anerkannten Stelle für Fahrgutachten.
Gericht: VGH Baden-Württemberg
Aktenzeichen: Az. 10 S 182/01
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