Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass sofern bei einem Autounfall die Sachlage nicht eindeutig ermittelt werden kann, der Schaden geteilt werden muss.
Im konkreten Fall, ging es um einen Auffahrunfall bei dem einer der Unfallteilbeteiligten behauptete der zweite Unfallbeteiligte sei rückwärts gefahren, der andere wiederum sagte der Unfallbeteiligte sei vorwärts aufgefahren. Da sich der Unfallhergang nicht rekonstruieren ließ, teilten die Richter den Schaden auf beide Beteiligten auf.
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: 6 U 305/09
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#1 von Killer am 3. August 2010 - 05:24
Ich kann mich nicht erinnern, dass das mal anders gehandhabt worden ist. Aus unklarer Sachlage folgte doch meistens eine Teilung des Schadens oder irre ich mich da?