Macht ein Autofahrer dem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, den Führerschein in einem EU-Land neu, so ist dieser nach Ablauf seiner Sperrfrist in Deutschland gültig und nutzbar.
Gericht: AG Straubing
Aktenzeichen: AZ C 476/01
Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?
Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.
Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!
Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:
Ähnliche Artikel:
Letzte Kommentare