Parken vor dem abgesenkten Bordstein


Wird ein Wagen so geparkt, dass er zum Teil vor dem abgesenkten Bordstein steht, so darf er abgeschleppt werden. Allein die Tatsache, dass Rollstuhlfahrer dadurch nicht mehr auf den Gehweg fahren können, reicht als Rechtfertigung aus.

Gericht: VG Schwerin

Aktenzeichen: Az. 1 A 1393/96

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