Bürgen für den Ehemann


Eine vermögens- und einkommenslose Frau hatte 1992 für ihren Ehemann gebürgt. Zwischenzeitlich wurde ein Grundsatzurteil gefällt, wonach Bürgschaftsverträge mit mittellosen Angehörigen sittenwidrig und damit nichtig sind. Demzufolge kann sie von der Bank nicht herangezogen werden.

Gericht: BVerfG

Aktenzeichen: Az 1 BvR 1905/02

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