Am 25.6.2009 entschied das Bundessozialgericht, dass Ehegatten vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklasse wechseln und damit ihr Elterngeld erhöhen dürfen.Eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit kann den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden.
Gericht: Bundessozialgericht
Aktenzeichen: Az. B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R
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