Kindergeld: Entlastung des unterhaltspflichtigen Elternteils


Getrennt lebende Elternteile, die allein für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes aufkommen müssen, werden künftig stärker entlastet. Nach einem Urteil des BGH können sie das gesamte Kindergeld auf ihre Leistungen anrechnen lassen und damit den Unterhaltsanspruch mindern.Im konkreten Fall nahm die volljährige Tochter eine Ausbildung auf, wohnte aber weiterhin bei der Mutter. Diese konnte wegen des geringen Einkommens keinen Unterhalt leisten. Die Richter stellten klar, dass das Kindergeld nur den unterhaltspflichtigen Elternteil entlasten soll. Davon profitiert nun allein der Vater, denn anders als bei Minderjährigen stellen Unterbringung und Verpflegung erwachsener Kinder keine anrechenbare Unterhaltsleistung dar.

Gericht: BGH

Aktenzeichen: Az. XII ZR 34/03

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