Bankwechsel


Wer die Bank wechselt, darf schon gezahlte Jahresgebühren für die EC-Karte anteilig zurückverlangen. Die Bank kann sich ihrerseits aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, die alte Karte zurückzufordern – und den Kunden sonst sogar zur Kasse bitten.

Gericht: OLG Frankfurt/ Main

Aktenzeichen: Az. 1 U 108/99

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