Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Normverbrauchsabgabe als Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gewertet werden muss.
Im konkreten Fall ging es darum, dass in Österreich gekaufte Fahrzeug günstiger besteuert werden als importierte Fahrzeuge.
Eine weitere Benachteiligung importierter KFZ ergibt sich daraus, dass die Steuer für in Österreich gekaufte PKW erst am Ende des Kauf-Monats anfällt. Die Steuer für importierte Fahrzeuge wird , so wie die Mehrwertsteuer in Österreich, sofort fällig.
Darüber hinaus wurden einige weitere Regelungen an der Nova bemängelt.
Basis für dieses Urteil ist Artikel 90 des EG-Vertrages, der besagt, dass Waren anderer Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden dürfen.
Die österreichische Regierung stellte, ähnlich wie bei den Anpassungen der Lohnsteuerklasse, eine kurzfristige Anpassung der Gesetzgebung in Aussicht. Beachten Sie dazu bitte auch den Steuerklassenrechner 2011.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-451/99
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