Heimfahrten


“Ein in Deutschland lebender und arbeitender Ausländer kann Heimfahrten zur Familie absetzen, wenn diese Reisen “”nicht nur gelegentlich”" stattfinden. Als nicht nur gelegentlich betrachten die Bundesrichter fünf Fahrten im Jahr.”

Gericht: BFH

Aktenzeichen: Az. VI R 152/99

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