Vorfälligkeits-Entschädigung bei Darlehensverträgen


Bankkunden, die einen Darlehensvertrag vorzeitig aufgelöst und dafür eine Vorfälligkeitsetschädigung gezahlt haben, bekommen möglicherweise ihr Geld zurück, so die Verbraucherzentrale. Nach einer Entscheidung des BGH habe der Kunde die freie Entscheidung darüber, jederzeit das erworbene Eigentum zu verkaufen.

Gericht: BGH

Aktenzeichen: Az. XI ZR 197/96 und XI ZR 267/96

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