Garantie gilt auch für Sonderposten


Ein Kunde, der eine stark reduzierte Ware erwirbt, hat Anspruch auf die vollen Gewährleistungsrechte. Das hat das Frankfurter Amtsgericht entschieden. Der Händler muss den Schaden ersetzen. Eine Verweigerung des Schadensersatzes ist nur möglich, wenn die Ware ausdrücklich als Sonderposten mit Mängeln ausgewiesen ist.

Gericht: Frankfurter Amtsgericht

Aktenzeichen: Az. 31 C 433/04-83

Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?

Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.

Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!

Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:

Ähnliche Artikel:

  1. Umtausch nach Änderung
  2. aufgerissene Verpackung
  3. Zerbrechliche Ware ersetzten
  4. Zeugnis, Benotung
  5. Rohrbruch durch Kälte

, ,

  1. Bisher keine Kommentare.
(wird nicht veröffentlicht)