Gutscheine


Gutscheine, die schon nach einem Jahr verfallen sind nicht rechtens. So entschied jedenfalls das Landgericht München, dass die Abweichung zur gesetzlichen Regelung, nach der Gutscheine erst nach 3 Jahren ablaufen, als zu groß ansah.

Gericht: LG München

Aktenzeichen: AZ 12 O 22084/06

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