Ein Bundesligist kann einem Unternehmen den Handel mit Bundesligakarten nur verbieten, wenn der Händler die Karten direkt beim Bundesligisten bezogen hat und sich dort nicht als Wiederverkäufer zu erkennen gab.
Einen Handel mit von Privatpersonen gekauften Karten, kann der Bundesligist aber nicht verbieten lassen.
Gericht: Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: I ZR 74/06
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