Bietet ein Handwerker eine Leistung zum Festpreis an, so kann er nach Erbringen der Leistung die Kosten nicht einfach erhöhen.
Dies gilt auch wenn, die angebotene Mengen oder Flächen kleiner als die wirklich bearbeiteten Flächen sind.
Im konkreten Fall entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein zugunsten eines Hausbesitzers, dessen Dach entgehen seinen Angaben ca. 10% größer war als im Angebot des Handwerkers angegeben. Eine Preiserhöhung um 2000 Euro mußte der Hausbesitzer nicht zahlen.
Als Alternative zu langwierigen und kostspieleigen Gerichtsverfahren gegen Handwerker bieten sich Bauschlichtungsverfahren an. Weitere Informationen zur Bauschlichtung mit Handwerkern finden Sie hinter den Links.
Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 7 U 196/98
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