Laut einer Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist bereits die bewusste Beschaffung und das nachträgliche Ansehen von Kinderpornographie z.B. auf einem Computer strafbar.
Das Gericht erklärte, dass die Strafbarkeit nicht erst anfängt wenn man das Material auf seinem Computer abspeichert oder Kenntnis von der Speicherung im Cache des Internet Browsers hat.
Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
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#1 von Killer am 3. August 2010 - 05:25
Das ist vielleicht der einzige Weg den Mist aus dem Netz zu bekommen.
Bin allerdings gespannt, wann es dazu die ersten Urteile gibt.