Laut dem Amtsgericht Frankfurt besteht bei Blogs und Foren keine generelle Prüfpflicht für Inhalte.
Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines lnternetforums unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet wäre. Eine sog. Vorab-Zensur-Pflicht für Artikrl besteht somit nicht. Werden dem technischen Betreuer die Ehrverletzungen bekannt, ist er verpflichtet diese umgehend zu entfernen.
Gericht: AG Frankfurt/Main
Aktenzeichen: 31 C 2575/07-17
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