Haftung von DSL-Anschlussinhabern


Wird ein DSL Anschluss über den Rechtsverstöße begangen werden von mehreren Personen genutzt, so haftet der Anschlussinhaber für die begangenen Verstöße.

Laut Urteil ist der Anschlussinhaber dazu verpflichtet den Internetanschluss zu überwachen um Rechtsverstöße auszuschließen. Kindern zu verbieten z.B. Musik nicht herunterzuladen, reicht laut dem Gericht nicht aus den Anschlussinhaber von der Haftung zu befreien.

Gericht: OLG Köln

Aktenzeichen: Az. 6 U 101/09

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  1. #1 von Achim am 30. März 2010 - 08:15

    Gab es da nicht ein neues Urteil zu ungeschützten WLan Anschlüssen, das besagt, dass der Besitzer nicht haftet?

    Irgenwie urteilt wohl jeder wie er Lust hat.

(wird nicht veröffentlicht)