Ein Anbieter einer Website muss sicherstellen, dass das Impressum der Internetseite immer aktuell ist.
Im konreten Fall mahnte ein Konkurrent den Betreiber einer Website kostenpflichtig ab, da das Impressum der Internetseite eine veraltete Anschrift und den Namen eines nicht mehr für das Unternehmen tätigen Geschäftsführerss enthielt.
Gericht: Landgericht Leipzig
Aktenzeichen: 01HKO3939/09
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