Liest ein Systemadministrator E-Mails einer fremden Person ohne deren Einwilligung, so handelt es sich laut dem Landesarbeitsgericht München um einen Pflichtverstoß, der zur fristlosen Kündigung führt.
Im konkrenten Fall las der Systemadministrator die E-Mails eines Geschäftsführers, drucke eine der E-Mails aus und legte diese einem anderen Geschäftsführer mit dem Ziel vor, dem beschnüffeltem Geschäftsführer einen Verstoß gegen seine Dienstpflicht nachzuweisen. Daraufhin wurde dem Systemadministrator fristlos gekündigt.
Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht (LAG) München Az. 11 Sa 54/09
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#1 von Michael am 10. September 2009 - 22:10
Wie doof kann man den eigentlich sein?
Liest E-Mails und gibt diese an die Geschäftsführung weiter – hat er geglaubt er kriegt jetzt den Geschäftsführerjob?