Onlineüberweisung


Ein Kontoinhaber kann sich nicht darauf verlassen, dass eine an ihn per Onlinebanking vorgenommene Überweisung auch tatsächlich auf seinem Konto gutgeschrieben wird. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach der Bank das Recht zu, eine durch Onlinebanking veranlasste Gutschrift nachträglich wieder zu stornieren. Anders als bei einer rein manuellen Buchung, bei der der Rechtsbindungswille der Bank bereits im Augenblick der Buchung zum Ausdruck kommt, womit der Kunde einen Anspruch aus der Gutschrift erwirbt, ist bei einer Buchung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung zu berücksichtigen, dass die Buchung automatisch erfolgt, ohne dass das Geldinstitut diese zuvor auf ihre Berechtigung überprüft hat. Eine solche elektronische Gutschrift steht daher regelmäßig unter dem Vorbehalt der sogenannten Nachdisposition und kann von der Bank wieder storniert werden.

Gericht: OLG Koblenz

Aktenzeichen: 7 U 152/03

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